Unser Präsident Ernst Kamm, Kunststaatssekretär Jürgen Walter, Vizepräsident Badischer Chorverband Wolfgang Denecke und unser erster Vorsitzender Peter Becker
Badisches Tagblatt vom 7. Juli 2014:
49 Vereine der Amateurmusik sind am Samstag mit der Conradin-Kreutzer-Tafel geehrt worden. Freuen dürfen sich aus der Region die Sängervereinigung Ottenau sowie die Chorgemeinschaft „Treue“ Kuppenheim, die beide im Jahr 1864 gegründet worden sind. Kunststaatssekretär Jürgen Walter zeichnete die Vereinigungen für langjährige Verdienste um die Pflege der Amateurmusik aus und würdigte die Musikvereinigungen als größte Bürgerbewegung des Landes, heißt es in einer Mitteilung. Die Ehrung fand beim Landes-Musikfestival in Schwäbisch Gmünd statt. Das Landes-Musikfestival fand zum 17. Mal statt, dieses Jahr unter dem Motto „Musik zwischen Himmel und Erde“ im Rahmen der Landesgartenschau.
„Die Aktiven in der Amateurmusik gehen einem schönen Hobby nach und nehmen eine wichtige gesellschaftliche Aufgabe wahr. Chöre und Orchester bringen Menschen zusammen – Menschen mit unterschiedlichen Weltanschauungen, aus allen Altersgruppen und verschiedenen Gesellschaftsschichten. Menschen, die Eines eint und verbindet: Die Begeisterung für das Singen und Musizieren. Chöre und Orchester sind Orte des Miteinanders“, so Walter in seiner Festrede.
Rund ein Drittel der Menschen in Deutschland habe einen Migrationshintergrund und bringe seine eigenen musikalischen Traditionen und Erfahrungen mit, sagte Walter. Vor diesem Hintergrund ermunterte er die Musikvereinigungen, weitere Aktivitäten im Bereich der Interkultur zu entwickeln. Die Begegnung und der Austausch mit anderen Musikkulturen seien bereichernd. Vor allem außerhalb der Ballungszentren gehörten Chöre und Musikvereine zu den wichtigen Säulen einer qualifizierten musikalischen Ausbildung.
Die nach dem 1780 in Meßkirch geborenen Komponisten und Hofkapellmeister Conradin Kreutzer benannte Auszeichnung der Amateurmusik wird von der Landesregierung seit 1998 jährlich an Vereine verliehen, die auf ein mindestens 150-jähriges Bestehen zurückblicken können.